Über uns: BLLV - Kreisverband Passau

Satzung des BLLV

Sie wollen die Satzung des BLLV kennenlernen: In der Satzung sind die Aufgaben des BLLV festgelegt, die Rechte der Mitglieder, die Entscheidungsorgane und die Entscheidungsabläufe.

Infos zum Austritt (s. a. u. Satzung § 6 Punkt 4.)

Falls Sie aus dem BLLV austreten wollen, beachten Sie bitte die satzungsrechtlichen Vorgaben: "Der Austritt aus dem Verband erfolgt durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Vorsitzenden des Kreisverbandes oder dem Vorsitzenden des Bezirksverbandes oder dem Präsidenten. Studenten erklären Ihren Austritt schriftlich beim Hochschulreferenten."

 

Bitte beachten Sie auch die Kündigungsfristen: "Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalenderquartals statthaben." Beiträge sind bis zum Inkrafttreten des Austritts zu entrichten.